1. Vertragspartner:
Vertragspartner ist NAGOMI Erhard Henninger, Staudenweg 4, 33729 Bielefeld (im Folgenden „Nagomi“) und der Kunde. Soweit der Kunde Verbraucher iSd. § 13 BGB ist, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Bedingungen“. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist (im Folgenden „Unternehmer“ oder „Besteller“), gelten zusätzlich und vorrangig die „Besonderen zusätzlichen Bedingungen für Unternehmer“.

2. Vertragsgegenstand:
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten für den Kauf aller Produkte, die von Nagomi im Rahmen des Online-Shops angeboten werden.

3. Vertragsschluss:
Nach Eingabe der persönlichen Daten des Kunden gelangen Sie im letzten Schritt zu dem Button „Bestellung abschließen“. Durch Anklicken des Button „Bestellung abschließen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Nagomi bestätigt zunächst den Eingang der Bestellung per E-Mail. Die Eingangsbestätigung enthält neben dem Bestelltext und diesen AGB eine Belehrung über das Rückgaberecht. Diese Eingangsbestätigung ist weder eine Annahmeerklärung noch eine Auftragsbestätigung.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Nagomi nachfolgend den Auftrag bestätigt. Sollten nicht alle bestellten Waren sofort lieferbar sein, wird Nagomi sich mit dem Kunden in Verbindung setzen. Das Ergebnis wird dem Kunden von Nagomi bestätigt.
Bei Bestellung von Lebensmitteln erfolgt der Versand nur von Montag bis Donnerstag, bei besonderer Anweisung des Kunden auch freitags.

4. Mehrwertsteuer:
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist mit dem gesetzlichen Steuersatz in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5. Versandkosten:
Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen und hängen vom Gewicht der bestellten Waren ab. Nagomi versendet grundsätzlich mit DHL. Nagomi ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch Dritte mit dem Versand zu beauftragen. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt Nagomi, Kostenersparnisse werden an den Kunden weitergegeben.
Im Falle einer Teillieferung (vgl. 8.) trägt der Kunde auch die zusätzlichen Versandkosten.

6. Zahlungsbedingungen, Rücklastschriften, Aufrechnungsverbote, Zurückbehaltungsrecht:
Der Kunde, der nicht Erstbesteller ist, hat die Möglichkeit, den Kaufpreis per PayPal (Lastschrift), Lastschrift oder Überweisung zu zahlen. Erstbesteller haben die Möglichkeit, per Vorkasse durch Banküberweisung, via PayPal oder per NN-Versand (zzgl. € 6.90 NN-Gebühr) zu zahlen. Bei Bestellungen mit ausländischem Liefer- bzw. Rechnungsort ist der Kaufpreis per Vorkasse durch Banküberweisung oder PayPal zu zahlen. Der Kaufpreis ist sofort ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
Wird die Zahlungsart Lastschrift gewählt, hat der Kunde die Nagomi aus nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschriften entstandenen Kosten zu erstatten, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

Ein Aufrechnungsverbot steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Nagomi unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

7. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Nagomis Eigentum.

8. Teillieferungen:
Nagomi ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies mit dem Kunden gesondert vereinbart wurde. Die zusätzlichen Versandkosten trägt der Kunde.

9. Gewährleistung, Schadensersatzansprüche
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend und unter 10. etwas anderes bestimmt ist.

Beruht ein Schaden auf fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägt (Kardinalpflicht), haftet Nagomi auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden, wenn nachstehend nichts anderes geregelt ist.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Nagomi, bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt in gesetzlicher Höhe, wenn diese

  • auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch Nagomi, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder
  •  auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Nagomi, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf Arglist beruhen oder
  • auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder
  • auf der Verletzung einer Pflicht aus einem übernommenen Beschaffungsrisiko oder einer übernommenen Garantie beruhen.

Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

Weitere Schadensersatzansprüche gegen Nagomi, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

10. Sachmängelrechte-Verjährung bei gebrauchten Sachen
Beim Kauf gebrauchter Sachen beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate, beginnend mit der Ablieferung der Sache, es sei denn
a) bei der von Nagomi gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder

b) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen oder arglistigen Pflichtverletzung durch Nagomi oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
In den Fällen a) und b) und für Schadensersatzansprüche des Kunden, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden, die auf einer von Nagomi übernommenen Garantie oder einem von Nagomi übernommenen Beschaffungsrisiko beruhen. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

11. Datenschutz:
Die Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet.
Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung seiner gespeicherten Daten.
Nagomi gibt die personenbezogenen Daten, einschließlich der Haus-Adresse und der E-Mail-Adresse nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

12. EU Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Besondere zusätzliche Bedingungen für Unternehmer:

1. Lieferzeit/Lieferung

Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Über Verzögerungen informieren wir unverzüglich.

Soweit zwischen dem Kunden und Nagomi keine besondere Vereinbarung getroffen wird, gilt die Lieferung EXW (Ab Werk) Bielefeld als vereinbart.

Für Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug gilt nachstehende Ziffer 4.

2. Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3. Eigentumsvorbehalt

a) Nagomi behält sich das Eigentum an sämtlichen von Nagomi gelieferten Waren (Vorbehaltsware) solange vor, bis Nagomis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich aller Eventualverbindlichkeiten (Scheck, Wechsel Zahlung) bezahlt sind.

b) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen Nagomi gegenüber nicht im Verzug befindet und er seine Zahlungen nicht einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes:

aa) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für Nagomi als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Nagomi zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt Nagomi Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht.

Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

bb) Der Besteller tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften mit allen Nebenrechten an Nagomi ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und Nagomi hieran in Höhe ihres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist, steht Nagomi aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert von Nagomis Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von Nagomi gelieferter Waren veräußert, tritt der Besteller hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes von Nagomis Vorbehaltsware an Nagomi ab.

Hat der Besteller diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an Nagomi ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Besteller in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Besteller hiermit seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an Nagomi ab.

Nagomi nimmt die obigen Abtretungen hiermit an.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn er sich ebenfalls das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderungen aus der Weiterveräußerung vorbehält.

cc) Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an Nagomi abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Bestellers oder Zahlungseinstellung durch den Besteller erfolgt. In diesem Fall ist Nagomi vom Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.

Der Besteller ist verpflichtet, Nagomi auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Besteller zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und Nagomi alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

dd) Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Besteller eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert, für Nagomi aufzuheben.

c) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist Nagomi unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

d) Übersteigt der realisierbare Wert der Nagomi zustehenden Sicherungen Nagomis Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10 %, so ist Nagomi auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

e) Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung durch den Besteller ist Nagomi berechtigt, unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nagomi kann sich selbst aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.

f) Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für Nagomi unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an Nagomi in Höhe ihrer Forderungen ab. Nagomi nimmt die Abtretung an.

4. Mängelansprüche und Schadensersatz

a) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung durch Nagomi nach dessen Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden Eigentum von Nagomi. Ferner stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte und Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

b) Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Nr. 9 der allgemeinen Bedingungen.

5. Verjährung von Sachmängelansprüchen bei neuen und gebrauchten Sachen

Sachmängelansprüche des Bestellers aufgrund von Mängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,

a) bei der von Nagomi gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder
b) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 479 BGB oder
c) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen oder arglistigen Pflichtverletzung durch Nagomi oder Nagomis gesetzliche Vertreter oder Confettis Erfüllungsgehilfen.
In den Fällen a) bis c) und für Schadensersatzansprüche des Bestellers, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers, die auf einer von Nagomi übernommenen Garantie oder einem von Nagomi übernommenen Beschaffungsrisiko beruhen. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

6. Erfüllungsort/Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Nagomis Sitz.

2. Gerichtsstand ist Bielefeld, sofern der Besteller Kaufmann ist. Nagomi ist auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

7. Anzuwendendes Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

8. Einkaufsbedingungen

Die Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Nagomi diesen Einkaufsbedingungen in den Auftragsbestätigungen nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen genauer gesagt undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.